 | | Rauchschutztüren |
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 | Rauchschutztüren sind rauchdichte Türen, für die ein Prüfzeugnis nach DIN 18095 bei der Bauabnahme vorzulegen ist. Rauchschutztüren sind dazu bestimmt, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu verhindern. Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein und bilden eine geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen. |  |  |  |
| Feuerschutztüren |
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 | Feuerschutztüren werden mit einem sog. Dickfalz ausgeführt und weisen somit ein gleiches optisches Erscheinungsbild nach den obersten Grundsätzen - gleiche Grundform von Türblatt und Zarge - auf. Sämtliche Feuerschutzkonstruktionen sind selbstverständlich auch in Edelstahl-Ausführung (V2A) lieferbar. Aufgrund vielseitiger Einbaumöglichkeiten in verschiedenen Baustoffen mit unterschiedlichsten Möglichkeiten, erbitten wir Ihrer konkrete Anfrage mit entsprechen Anforderungsprofil
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 Brand- und Rauchschutztüren Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein. Diese Selbstschließung wird für Feuerschutztüren entweder durch geprüfte Federbänder oder durch Türschließer mit hydraulischer Dämpfung und DIN 18263 realisiert. Bei Rauchschutztüren dürfen nur Türschließer eingesetzt werden. Für den Bereich Kontrolle und Wartung steht Ihnen unser Brandschutztechniker, der für die Prüfung und Instandhaltung nach den Richtlinien und den Regeln der Technik ausgebildet ist, zur Verfügung. Sie erhalten zur Dokumentation ein Prüfprotokoll auf dem festgestellte Mängel und instandgesetzte Türen aufgeführt sind. Als Richtlinie sollten Kontrollen in regelmäßigen Abständen bei folgenden Einbausituationen durchgeführt werden. Türen in Flucht- und Rettungswegen bei Gebäuden mit besonderer Nutzung wie z.B. Krankenhäuser, Schulen, etc. sollten Kontrollen ca. alle 14 Tage durchgeführt werden Türen in Gebäuden mit normaler Nutzung wie z.B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, etc. sollten monatlich kontrolliert werden Türen als Abschlüsse zu selten begangenen Räumen wie z.B. Abschlüsse zu Installationsschächten monatlich kontrollieren Sofern bei Kontrollgängen keine sichtbaren Mängel erkannt werden, sollte eine ausführliche Wartung der Türen in einem Rhythmus von ca. einem Jahr erfolgen. Werden Reparaturen bei der Kontrolle oder der Wartung verzeichnet, so sind diese unmittelbar und unverzüglich auszubessern. |  |  |  |

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