Brandschutztüren + Feststellanlagen

Bei allen sicherheitsrelevanten technischen Tür- und Toranlagen sowie bei Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren sowie Feuerschutzschiebetüren ist eine periodische Überwachung unverzichtbar.

Grundsätzlich muss bei Feststellanlagen an Feuer- und Rauchschutztüren die Anlage vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Darüber hinaus ist der Betreiber verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, dies ist auch in den betreffenden Zulassungen und Unfallverhütungsvorschriften vorgeschrieben.

Diese jährliche Prüfung wie auch die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder bei Feststellanlagen nur von einer ausgebildeten und zertifizierten Person ausgeführt werden. Diese Dienstleistung im Rahmen eines Wartungsvertrages bietet wir Ihnen gern an.
Bei Interesse oder Fragen erreichen Sie unseren Service unter
begerow@dierker.bremen.de oder
telefonisch unter 0421-64399-16
Die Wartung ist fällig ...?

aber Sie möchten erst einmal weiterführende Informationen, dann klicken Sie hier auf "Angebot", und geben uns hier Ihr Wünsche auf.
Wir freuen uns auf Sie, bis bald.
 
 


 
  
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