Feuerlöscher
Feuerlöscher sind das wirksamste Mittel, um Entstehungsbrände zu bekämpfen.
Daher ist jede Arbeitsstätte mit Feuerlöschern auszustatten.

Verantwortlich für die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ist der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer. Regelungen findet man im Arbeitsschutz-
gesetz und in den Unfallverhütungsvorschriften.

Die Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher und deren Aufstellung regelt die BGR 133 – Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern.

Die erforderliche Anzahl richtet sich nach
· der Raumgröße und
· der Brandgefährdung (gering, mittel, groß)

Die Auswahl des Löschmediums
· Pulver,
· Kohlendioxid,
· Schaum oder
· Wasser

richtet sich nach den Brandlasten und den Brandklassen der brennbaren Stoffen, die sich in der Arbeitsstätte befinden.

Es gibt teilweise unterschiedliche Auffassungen über Anzahl und Anordnung von Feuerlöschern zwischen Feuerwehren und den Regelungen der BGR 133.

Feuerlöscher erfüllen jedoch nur ihren Zweck, wenn sie im Gefahrfall schnell und gezielt eingesetzt werden können.

Die Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöschern steht hier an erster Stelle. Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wo sich der nächstgelegene Feuerlöscher befindet und vor allem wie er bedient wird. Wenn man im Brandfall erst die Bedienungsanleitung lesen muss, ist es meist zu spät.

Darüber hinaus sind Brandschutzersthelfer auszubilden


 
  
zur Startseite | eMail | Telefon (0421) 64399-0