 |  | Löschwasserversorgung |
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 | Eine der wichtigsten Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz ist die Bereitstellung von Löschmitteln in ausreichendem Umfang. Bei den Löschmitteln ist und bleibt Wasser für die weitaus überwiegende Zahl aller Brände das am besten geeignete Löschmittel. Die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung wird im Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas und Wasserfachs geregelt (DVGW). Im Brandschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen steht u.a.: § 1(2): „Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher.“ Die Löschwassermenge richtet sich im Wesentlichen nach der baulichen Nutzung und der Brandausbreitung. Von der Gemeinde ist jeweils zu prüfen, welche Löschmittel zur Anwendung kommen sollen. Wird Löschwasser zum Brandschutz benötigt, so ist zunächst festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Wasserläufen, Teichen, Brunnen, Behältern oder dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen werden kann. Der Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist abhängig vom Wasserangebot, der Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der Versorgungssituation. Dies gilt für den Grundschutz. Löschwasser kann entnommen werden von einer „abhängigen Löschwasserversorgung“, dazu zählen: · Überflurhydranten, · Unterflurhydranten, und von einer „unabhängigen Löschwasserversorgung“, dazu zählen: · Bäche · Flüsse · Teiche · Seen · Kanäle |  |  |  |  |
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 | Steigleitung trocken |
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 | Unter einer Löschwassersteigleitung „trocken“ versteht man fest verlegte Löschwasserleitungen in mehrgeschossigen baulichen Anlagen. Sie sind nicht mit dem Trinkwassernetz verbunden und dienen nicht zur Selbsthilfe, wie dies z.B. beim Wandhydranten der Fall ist. Die Steigleitung ist ausschließlich der Nutzung durch die Feuerwehr vorbehalten. Der Vorteil liegt darin, dass in jedem Geschoss Löschwasserentnahmestellen sind, ohne dass das zeitraubende Verlegen von Löschschläuchen erforderlich wird. Die Löschwassereinspeisung erfolgt durch die Feuerwehr. Die Steigleitung „trocken“ besteht aus: · Einspeisestelle (meist außerhalb des Gebäudes) · Leitungsrohren · Be- und Entlüftungsstellen · Entnahmestellen mit Schlauchanschluss in jedem Geschoss Ausführungshinweise findet man in der DIN 14462-2.
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 | Wandhyranten |
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 | Wandhydranten sind Einrichtungen, die der Bekämpfung von Entstehungsbränden dienen. Sie stellen eine sinnvolle Ergänzung zu tragbaren Feuerlöschern dar und haben aufgrund der Tatsache, dass sie direkt an die Wasserleitung angeschlossen sind, den Vorteil einer unmittelbar verfügbaren ununterbrochenen Wasserzufuhr. Ihre Bedienung ist sehr einfach, sodass sie von „ungeübten“ Personen wirkungsvoll eingesetzt werden können. Daher sollte jeder Mitarbeiter im Umgang mit Wandhydranten vertraut sein (regelmäßige Unterweisung). Man unterscheidet zwei Arten von Wandhydranten: · Wandhydranten mit formstabilem Schlauch · Wandhydranten mit Faltschlauch Wandhydranten mit formstabilem Schlauch sind immer zu bevorzugen, da sie bei der Benutzung nur soweit von der Haspel abgerollt werden müssen, wie es zur Brandbekämpfung erforderlich ist. Bei Wandhydranten mit Faltschlauch muss die gesamte Schlauchlänge komplett ausgerollt werden, um den Hydranten benutzen zu können. Wandhydranten können bei der Ermittlung der Löschmitteleinheiten (BGR 133) zur Berechnung von Handfeuerlöschern berücksichtigt werden. Wandhydranten und Schläuche müssen regelmäßig gewartet werden. |  |  |  |  |

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