 | | Tipp`s für den Brandschutz. |
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 | Brände und Explosionen in Industrie und Gewerbe führen nicht nur zum Verlust von Menschenleben und Sachwerten, sondern auch zur Unterbrechung von Produktionsprozessen oder Dienstleistungsbereitschaft. Selbst wenn die horrenden Schadensummen durch Versicherungen gegen Feuer und Betriebsunterbrechung ersetzt werden, führt der Verlust der Marktpräsenz, teilweise für Monate zu unwiederbringlichen Kundenverlusten. Der Verlust von Marktanteilen und Arbeitsplätzen ist auch durch Entschädigungszahlungen nicht wettzumachen. Brände und Explosionen belasten die Umwelt erheblich. Die Emission fester, flüssiger und gasförmiger Schadstoffe vergiften Boden, Luft, Grund- und Oberflächenwasser. Schon bei einem Wohnhausbrand werden mehr als 17.000 Gifte freigesetzt, die Umwelt und Menschen schädigen! Brandschutz sollte also nicht als lästige, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflicht betrachtet werden, sondern als Investition in die Zukunft des Unternehmens. |  |  |  |  |
 | Privater Brandschutz |
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 | Menschliches Fehlverhalten führt leider jedes Jahr zu einer steigenden Tendenz bei der Brandschaden-Statistik in privaten Haushalten - leider auch mit vielen Verletzten und Todesfällen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und Sie in die Lage zu versetzen, sich durch die richtigen Brandschutzmaßnahmen zu schützen, geben wir Ihnen hier folgende Empfehlungen und Tipps: Da Türen zu Heizräumen oder Tiefgaragen häufig feuerhemmend konstruiert sind und von selbst zufallen müssen, dürfen sie nicht unterkeilt oder festgebunden werden. Notausgänge dürfen nicht verschlossen werden, sie sollten jederzeit von innen zu öffnen sein. Nach geltendem Baurecht muß jedes Gebäude zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben. Erster Rettungsweg ist immer der Treppenraum. Der zweite kann beispielsweise ein Wohnungsfenster sein. Achten Sie deshalb darauf, dass Fenster immer leicht zu öffnen und nicht mit Pflanzen zugestellt sind und dass bei vergitterten Fenstern das Gitter von innen geöffnet werden kann. In Hochhäusern und Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen sind entweder zwei separate Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum vorhanden. Benutzen Sie nie den Fahrstuhl als Fluchtweg. Ein verrauchter Fahrstuhl kann zur tödlichen Falle werden. In Treppenhäusern muss auch darauf geachtet werden, dass das im obersten Stockwerk liegende Fenster leicht zu öffnen sein. Im Brandfall dient es als Rauchabzug. Ein Treppenraum sollte auf ganzer Breite begehbar sein und darf nicht - wie vielfach sehr beliebt - als Abstellraum für Möbel, Geräte oder sonstiges brennbares Material genutzt werden. Er wird sonst im Ernstfall zur gefährlichen Falle. Schließen Sie im Brandfall die Türen, die zum Brandherd führen. Geschlossene Türen halten im Brandfall nicht nur Flammen und Hitze zurück, sie schützen auch vor Rauch und Qualm. Sollten Sie in einem Raum eingeschlossen sein, dichten Sie auch das Schlüsselloch mit möglichst feuchten Tüchern ab. Stellen Sie sich ans geöffnete Fenster und machen Sie durch Zeichen auf sich aufmerksam. Sollten Sie es nicht vermeiden können, nur durch einen verrauchten Raum ins Freie zu gelangen , laufen Sie in gebückter Haltung oder kriechen Sie möglichst am Boden entlang. Der Rauch senkt sich relativ langsam nach unten.
Wenn Sie sehen, dass Sie einen Brand mit einem Löschgerät selbst nicht mehr löschen können, bringen Sie zuerst eventuell gefährdete Personen in Sicherheit und alarmieren Sie dann sofort die Feuerwehr. Beantworten Sie die Fragen der Feuerwehr klar und eindeutig. |  |  |  |  |
 | Betrieblicher Brandschutz |
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 | Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, in der Produktion, im Dienstleistungssektor oder im Handel, ist die Vorbeugung vor Gefahren und das sachgerechte Handeln im Notfall besonders wichtig.
Arbeitsplatz im Hinblick auf mögliche Brandgefahr erkennen (Papierkorb, Kopierer, andere Geräte) und die Gefahren abstellen lassen. Bestehende Rauchverbote einhalten. Streichhölzer und Tabakreste nie in Papierkörbe entsorgen. Ordnung und Sauberkeit einhalten, um Brandentstehungen und -ausweitung zu erschweren. Keine privaten Koch- und Heizgeräte benutzen. Auffälligkeiten oder Mängel an Brandschutzeinrichtungen und elektrischen Installationen (flackerndes Licht, Schmorgerüche) dem Brandschutzbeauftragten und/oder dem Vorgesetzen melden. Schadhafte Betriebsmittel melden und nur durch Fachleute reparieren lassen. Bei Verlassen des Arbeitsplatzes alle unnötigen Elektro-Verbraucher abschalten. Sicherheitseinrichtungen und Fernmeldeanlagen bleiben ständig betriebsbereit. Fluchtwege, Treppen, Verkehrswege ständig freihalten; diese Bereiche sind keine Lagerräume. Sicherheitsvorschriften (wie Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungswegepläne) kennen und beachten. Sich über Sinn, Zweck und Handhabung der im Gebäude vorhandenen Brandmelde- und Brandschutzeinrichtungen informieren. "Verhalten im Brandfall" beherzigen. Öffentliche Gebäude haben sogenannte Fluchtwege, die gekennzeichnet sein müssen. Wer ein Gebäude zum ersten Mal betritt, sollte von diesen Fluchtwegen Notiz nehmen. Zum Betrieblichen Brandschutz gehören: *die Brandverhütung *die Erstellung einer Brandschutzordnung *die Durchführung von Brandschutzübungen *die Bestellung von Brandschutzbeauftragten *die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen *die Bereithaltung von Alarmplänen *das Treffen von Vorsorge für die Menschenrettung *Verhalten im Brandfall *das Treffen der Vorsorge für die Brandbekämpfung |  |  |  |  |
 | Notfallnummern |
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 | Damit im Notfall alles schnell geht, sollte jeder Erwachsene die wichtigsten Telefonnummern parat haben und die Grundregeln bei Unfällen kennen: Das richtige Verhalten am Telefon kann dabei wertvolle Zeit sparen. Merken Sie sich für den Notfall die " W´s": Wo: Geben Sie Ihren Namen und die genaue Anschrift an. Was ist passiert? Beschreiben Sie in knappen Worten den Unfall. Wie viele Verletzte? Nennen Sie bei Kindern auch unbedingt das Alter. Welche Verletzung: Beschreiben Sie nach Ihrer Beobachtung die Schwere der Verletzung – z. B. Kind atmet nicht, hat sich am ganzen Körper verbrüht, Stromschlag, Sturz mit Arm- oder Beinbruch, der Knochen durchsticht die Haut etc. Diese Notfallnummern sollten Sie stets zur Hand haben: Notruf: 112 Polizei: 110 |  |  |  |  |
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